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Zum 01.11.2007 treten Änderungen bei den Reisepässen (ePass) in Kraft. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministerium. Beachten Sie bitte unbedingt die Informationen zum Lichtbild der Bundesdruckerei.
Für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass sieht der Gesetzgeber eine persönliche Vorsprache vor. Das schließt eine schriftliche Beantragung oder die Beantragung mit Vollmacht aus.
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Hier gibt es auch Kinderreisepässe, vorläufige Personalausweise und vorläufige Pässe.
Das Auswärtige Amt hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen rund ums Thema Reisepass und Einreisebestimmung zusammengestellt.