

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen (elektronischen) Personalausweises wird von der Einwohnermeldeabteilung im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten Pin-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Pin und Puk und Ihr persönliches Sperrkennwort. Nach Erhalt dieses Briefes liegt dann auch Ihr Personalausweis beim Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht, die Sie bei der Antragsstellung erhalten, ausgefüllt sein.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg? Infos hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises ab 01.11.2010
Die erstmalige Ausstellung ist nicht mehr gebührenfrei.
Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar zu entrichten.
| Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | geführenfrei |
| Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6 Euro |
| Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | 6 Euro |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6 Euro |
| Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Vorläufiger Personalausweis
Zusätzlich ist hierfür ein weiteres (zweites) Lichtbild erforderlich.