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Rundfunkgebührenbefreiung

Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Befreiungskriterien und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der GebührenEinzugsZentrale.

Dieser Antrag ist ebenfalls im Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal erhältlich.

Hinweis:
Bei Vorlage des Bescheides über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei der Deutschen Telekom auch eine Ermäßigung der Telefongebühren beantragen.

Rechtsgrundlagen

Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) in seiner zurzeit geltenden Fassung

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

 
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