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Allgemeine Gefahrenabwehr

Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen, Gefahren durch Tiere,...)

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Lippetal

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

 
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